Sporttauchsonderkurse
Die Specialties vom IAHD sind entwickelt worden, um den Taucher zusätzliche Kenntnisse und Tauchfähigkeiten zu vermitteln, die ihn zu einem noch sichereren Taucher machen und auf bestimmte Situationen vorbereitet.

Während der praktischen Ausbildung wird mit normaler Druckluft getaucht, zu dem kann der Taucher jeder Zeit einen direkten Aufstieg zu Wasseroberfläche machen.

 

Nachttauchen


Ein Sonnenuntergang bedeutet noch lange nicht, dass man nicht mehr tauchen kann. Viele Taucher denken das Nachts, genauso wie an Land, nicht viel unter Wasser zu sehen ist. Aber das Gegenteil ist der Fall. An vielen Spots ist das Unterwasserleben Nachts viel aktiver wir am Tag. Viele Fische, wie Aale, Muräne und Krebse gehen im Schutz der Dunkelheit auf Jagd. Darüber hinaus wirst Du viel mehr Details entdecken, wie am Tag, da die Augen auf den Teil fixiert sind wohin die Tauchlampe scheint. Auf diese Art und Weise entdeckt man einen Tauchplatz wieder ganz auf’s Neue.

Während des IAHD-Kurses „Nachttaucher“ lernst Du auf eine einfache und sichere Weise, wie Du mit Hilfe von der richtigen Tauchlampe nach Sonnenuntergang eine tollen Tauchgang machen kannst und wie Du in Wasser tauchen kannst mit vermindeter Sicht. Nach Abschluss des Kurses erhältst Du das IAHD Brevet „Nachttaucher“.

Der IAHD Kurs "Nachttaucher" besteht aus verschiedenen Elementen:

Theoretische Kenntnisse:
In diesem Teil lernst Du, wie sich das Unterwasserleben, Nachts verändert. Daneben wie ein Tauchplatz für einen Nachttauchgang ausgestattet sein muss und welche Tauchlampe die richtige für Deinen Nachttauchgang ist, sowie die Pflege Deiner Tauchlampe.

Praktische Fähigkeiten:
In diesem Teil gehst Du zusammen mit den Tauchinstruktor in ein Tauchgewässer, um dort das gelernte umzusetzen. Du wirst dabei die gelernten Techniken umsetzen, die im theoretischen Teil besprochen worden sind.

Anforderungen:
• IAHD-Brevet „Taucher unter Aufsicht (Diver Level1) oder Equivalent;
• Minimum Alter 12 Jahre;
• Belegbares Schwimmvermögen;
• Tauchmedizinische Untersuchung (Nicht älter wie 1 Jahr);
• Unterzeichnete Einverständniserklärung.